Einwilligung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Anmeldung für das Ferienprogramm der Stadt Neumarkt

Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit 25. Mai 2018 verbindlich ist, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Einwilligung, dass die auf dem Anmeldeformular für das Ferienprogramm 2024 des Jugendbüros der Stadt Neumarkt angegebenen personenbezogenen Daten des angemeldeten Kindes: Name, Adresse, Telefonnummer, Besonderheiten (z. B. Krankheit, Allergien …) zum o. g. Zweck verarbeitet werden dürfen.
Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist in Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu finden. Bitte beachten Sie hierzu die Allgemeinen Datenschutzhinweise auf der Webseite der Stadt Neumarkt.

Die Daten dienen allein zum Zweck der Ferienbetreuung des Jugendbüros der Stadt Neumarkt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind bzw. die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen beim Jugendbüro oder dem örtlichen Datenschutzbeauftragten (datenschutz@neumarkt.de) der Stadt Neumarkt i. d. OPf. widerrufen werden.
Die Teilnahme an der Maßnahme wäre ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

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